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Was geht ab im Heizungsdschungel?

Angesichts steigender Energiepreise und neuer Gesetze ist es wichtig, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mit modernen Heizungen, Wärmepumpen und energieeffizienten Lösungen bleibst du auf dem neuesten Stand der Technologien und triffst nachhaltige Entscheidungen.


Verteilung eingesetzter Heizsysteme in Prozent

So heizt Deutschland aktuell

Selten stand das Thema Wärme so im Fokus wie in diesem Jahr. Und das ist auch notwendig: Jede fünfte Tonne CO2 in Deutschland entsteht aktuell durch das Heizen von Gebäuden.

Altersverteilung von Heizungsanlagen in Prozent

Alter der Heizanlage

Jede dritte Heizung ist älter als 20 Jahre. Das Durchschnittsalter beträgt 13,9 Jahre. Der Heizungsmarkt in Deutschland wandelt sich bereits – wenn auch langsam.

Unser Ziel

Für die Energiewende setzen wir auf effiziente Heizungsanlagen und Wärmepumpen – auch in Kombination mit regenerativen Energiesystemen. So lassen sich enorme Energie- und CO2-Einsparpotenziale realisieren.

Klimaschutz

Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Diversifizierung von Energiequellen

Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Energieunabhängig

Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten und Weltmarktpreisen.

Fördermittel

Finanzielle Unterstützung trotz noch unsicherer Förderregelungen.

CO2 Bepreisungsschutz

Schutz vor steigenden Kosten durch CO2-Bepreisung.

Zukunftssicherheit

Zukunftssicherer Ansatz angesichts steigender Umweltanforderungen und Gesetzesänderungen.
Illustration Förderung – stilisiert Heizungs- und Wärmepumpentechnik mit Fördersymbolen, symbolisiert staatliche Zuschüsse für energieeffiziente Haustechnik. Petri Heizung & Sanitär in Mühlheim am Main
Logo_BOSCH zertifizierter Profi von Petri Heizung & Sanitär, Mühlheim am Main

Heizungsförderung im Überblick

Die Heizungsförderung unterstützt die Energiewende und bietet finanzielle Anreize für den Umstieg auf energieeffiziente Heizungen, Wärmepumpen und umweltfreundliche Heizsysteme.


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Ab wann?

Seit dem 27. Februar ist es wieder möglich, Zuschüsse für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu beantragen.
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Achtung!

Für den Antrag muss mit einer Fachfirma ein Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen werden.
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Zuständigkeit

Zuständig ist ab sofort die KfW.
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Berechtigung

Berechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, also Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen bzw. Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie WEG, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
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Ab wann?

Seit dem 27. Februar ist es wieder möglich, Zuschüsse für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu beantragen.
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Achtung!

Für den Antrag muss mit einer Fachfirma ein Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen werden.
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Zuständigkeit

Zuständig ist ab sofort die KfW.
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Berechtigung

Berechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, also Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen bzw. Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie WEG, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

    Beispiel

    Haus muss mind. 5 Jahre alt sein / Bauantrag älter als 5 Jahre

    Berechnungsgrundlage bei
    • ungeteiltem Eigentum = Anzahl Wohneinheiten
    • geteiltem Eigentum = m²

    Eigentümer von bestehenden EFH (Selbst genutzt):
    Basis- und Zusatzförderung

    Eigentümer von bestehenden MFH:
    Gesamteigentum - keine Selbstnutzung - voll vermietet (Basisförderung)

    Eigentümer von bestehenden EFH:
    keine Selbstnutzung und vermietet (Basisförderung)

    Eigentümer von bestehenden MFH:
    WoE Selbst gennutzt, den Rest vermietet

    Geteilte Eigentümer (WEG, mehrere Eigentümer):
    Förderung nur am Gemeinschaftseigentum - je m²) und je Eigentümer einen Antrag (Basisförderung)

    Was besagt das GEG?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland, fördert den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Optimierung der Gebäudehülle und Anlagenmechaniken, und ist zentral für die Klimapolitik.

    Förderung im Überblick

    Insgesamt kumulierbar auf maximal 70 Prozent:

    Eine WoE 30.000 € / 2 – 6 WoE je 15.000 € / ab sieben WoE je 8.000 €

    Emmissionsminderungszuschlag: 2.500 €

    Für Holzheizungsanlagen mit Staubwert von max. 2,5 mg/m³.

    Basisförderung
    (Jeder)

    Grundförderung

    0 %
    Für alle Wohn- und Nichtwohngebäude und Heizsysteme mit mind. 65 % Anteil erneuerbare Energien.

    Effizienz-Bonus

    0 %
    Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme als Wärmequelle.

    Zusatzförderung (nur selbstgenutzte Wohneinheiten)

    Einkommens-Bonus

    0 %
    Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 €.

    Klimageschwindigkeits-Bonus

    0 %
    Bei Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder einer mind. 20 Jahre alten Gas- oder Holzheizung.
    * Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2009 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.

    Was bedeutet das für dich?

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