
Veröffentlicht am 23. September 2026 in Branche & Mehr.
Die Kuh ist vom Eis: Nach langen Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, gibt es nun Klarheit. Seit Juli wurde es durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt.
Die gute Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt – allerdings mit einigen Änderungen. Was sich genau ändert und was das für euch bedeutet, zeigen wir euch im Überblick.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Grundförderung bleibt bestehen, allerdings sinkt der maximale Förderbetrag. Künftig spielt außerdem das Jahreseinkommen des Haushalts bei der Höhe der Förderung eine größere Rolle.
- Neu ist ein „Kinderbonus“: Haushalte mit Kindern können eine höhere Förderung erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt ebenfalls bestehen, wird künftig jedoch halbjährlich reduziert.
- Hinzu kommt ein Wertschöpfungsbonus. Damit sollen Wärmepumpen gefördert werden, die innerhalb der EU hergestellt werden.
- Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Das betrifft vor allem Biomasseheizungen wie Pelletheizungen. Hintergrund ist unter anderem, dass Technologien zur Emissions- und Feinstaubreduzierung inzwischen zum technischen Standard geworden sind.

Die Grundförderung
Jetzt wird es konkret: Für Wohngebäude bleibt die Grundförderung bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit liegt künftig bei 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils bis zu 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit bis zu 8.000 Euro angesetzt werden.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro. Danach wird er jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro reduziert.
Trotzdem gilt: Kein Grund für übereilte Entscheidungen. Eine Heizungsmodernisierung sollte weiterhin gut analysiert, geplant und fachgerecht umgesetzt werden.
Stärker nach Einkommen gestaffelt
Der Einkommensbonus kann weiterhin zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden. Neu ist, dass er stärker nach dem Haushalts-Jahreseinkommen gestaffelt wird.
Für selbstnutzende Eigentümer gilt:
- bis 30.000 Euro: zusätzlich 40 % Förderung
- bis 40.000 Euro: zusätzlich 30 % Förderung
- bis 50.000 Euro: zusätzlich 10 % Förderung
Bei einem Haushalts-Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro sind damit zusammen mit der Grundförderung bis zu 70 % Förderung möglich.
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich: Für Haushalte mit Kindern erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen pauschal um 10.000 Euro. Die Grenzen liegen damit bei 40.000, 50.000 und 60.000 Euro.
Gut zu wissen
- Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
- Information zur Antragsstellung
Weitere Boni im Überblick
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen und beträgt zunächst 16 % der förderfähigen Gesamtkosten. Ab dem 1. Februar 2027 wird er erstmals reduziert – danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte.
Eine weitere Änderung betrifft ältere Heizungen: Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Austausch von förderfähigen Heizungsanlagen, die nach dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr gefördert. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen. Ob sich ein vorgezogener Austausch lohnt, sollte daher individuell geprüft werden.
Neu ist außerdem der geplante Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen. Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt werden, kommen 15 % Wertschöpfungsbonus hinzu. Damit sind weiterhin insgesamt 30 % Förderung möglich. Für Wärmepumpen ohne diesen Bonus bleibt es bei 15 % Grundförderung.
Und noch ein Hinweis: Der ZVSHK-Förderrechner
Wem das alles erstmal zu bunt ist: Der ZVSHK hat für die neue Heizungsförderung einen Online-Rechner veröffentlicht. Dort kannst Du grob mal durchrechnen, welche Förderung Du für den Heizungstausch nach der neuen BEG erhalten kannst.
Unser Fazit
Die BEG-Förderung bleibt komplex – und wird mit den neuen Regelungen nicht unbedingt einfacher. Gleichzeitig geht es um viel Geld, das sich bei einer Heizungsmodernisierung sparen lässt.
Die neuen Regelungen sollen die Förderung stärker am Einkommen ausrichten und Anreize schaffen, den Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben. Trotzdem gilt: Nicht überstürzt handeln. Eine gute Beratung, sorgfältige Planung und fachgerechte Umsetzung bleiben entscheidend.
Ihr habt Fragen zur Förderung oder zu eurer Heizungsmodernisierung? Sprecht uns gerne an – wir beraten euch.




