
Veröffentlicht am 9. April 2025 in Branche & Mehr.
Was es mit dem Solarspitzengesetz für euch auf sich hat
Das ist jetzt kein nachträglicher Aprilscherz, sondern eine echte Gratulation: Am 1. April 2025 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 25 Jahre alt. Das Gesetz hat bekanntermaßen über die Einspeisevergütung dazu beigetragen, dass die Erneuerbaren in Deutschland massiv ausgebaut wurden, u. a. auch Solarstrom.
Neue Zeiten
Früher galt Solarstrom als lukrative Investition. Heute steht jedoch die Eigenstromnutzung im Vordergrund: Strom selbst nutzen ist oft günstiger als ihn einzuspeisen, zudem spielt der Wunsch nach Unabhängigkeit vom Stromnetz eine größere Rolle. Es geht also darum, viel Strom vom Dach selbst zu behalten, doch ganz ohne Netzeinspeisung geht es trotzdem nicht. Und hier gibt es ein „Problem“.
Der Erfolg und seine Schattenseite
Die Zubauraten von PV-Leistung in den vergangenen beiden Jahren in Deutschland waren enorm. Wir sprechen hier von Größenordnungen um die 14 Gigawatt – pro Jahr. Zum Vergleich: Das entspricht der Leistung von 10 Atomkraftwerken moderner Bauart. Der starke Zubau von PV-Leistung in den letzten Jahren führt zunehmend zu Überangebot im Netz – mit der Folge von negativen Strompreisen. Diese entstehen, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Die Einspeisevergütung nach EEG wird dann nicht vollständig durch den Stromverkauf gedeckt – die Differenz zahlt der Steuerzahler.
Das Solarspitzengesetz
Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag Anfang des Jahres das „Solarspitzengesetz“ beschlossen. Es soll den Negativpreisen entgegen wirken, die entstehen, wenn zuviel Solar- und/oder Windstrom im Netz sind. Es begrenzt die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem (2–25 kW) auf 60 % der Nennleistung. Anlagen mit intelligentem Messsystem erhalten bei negativen Strompreisen vorübergehend keine Vergütung – diese wird später nachgeholt.
Auswirkungen in der Praxis
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) relativiert aber auch für Neuanlagen die Bedeutung des Gesetzes: „Da inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen mit einem intelligent betriebenen Speicher betrieben werden, dürften Betreibern dadurch in der Regel keine nennenswerten Nachteile entstehen. Solare Erzeugungsspitzen werden so nicht ins Stromnetz eingespeist, sondern entweder direkt vor Ort verbraucht, mit Hilfe von Speichern zeitversetzt vor Ort verbraucht oder zeitversetzt ins Netz eingespeist, wenn weniger Sonne scheint“, so der BSW. Nur in den seltenen Fällen, bei denen neue Solarstromanlagen über keinen Speicher verfügen und den gesamten Strom ins öffentliche Netz einspeisen müssten, führe die beschlossene Kappung der Einspeiseleistung auf 60 % zu Abregelungs- und damit Rentabilitätsverlusten. Diese befinden sich dann laut BSW im unteren einstelligen Prozentbereich.
Klar im Trend: prognosebasierte EMS
Für künftige PV-Nutzer heißt das: Eigenverbrauch ist zentral – idealerweise mit Stromspeicher und prognosebasiertem Energiemanagementsystem (EMS). Diese smarten Systeme sind im Trend und helfen, den selbst erzeugten Strom effizient zu nutzen. Nicht nur vor dem Hintergrund des Solarspitzengesetzes.