Veröffentlicht am 29. Juni 2022 in Branche & Mehr.

Bis zu 50 % Förderung

Austausch und Optimierung von Heizungsanlagen

Um den CO2-Ausstoß zu verringern und die Umwelt langfristig zu entlasten, schafft der Staat finanzielle Anreize für den Austausch oder Optimierung von Heizungsanlagen. Wenn auch du in Zukunft auf erneuerbare Energien setzen willst, gibt es attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Eine Förderung von bis zu 50 % ist möglich.

Überblick Förderprogramme

Mit der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt. Damit sollen noch stärkere Anreize für Investitionen geschaffen werden. Du als Hausbesitzer kannst durch die BEG zinsvergünstigte Kredite für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie bekommen.

Die Kredite vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über die Hausbank, Zuschüsse vergeben je nach Programm die KfW oder das BAFA.

Neben den staatlichen Zuschüssen oder Darlehen gibt es für dich auch Mittel von Ländern und Gemeinden. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen vom Finanzamt.

Was wird gefördert?

Abbildung: Infografik Förderübersicht BEG (Quelle: bafa.de)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.

Förderprogramm im Überblick

Förderwegweiser Energieeffizienz

Gut zu wissen

Sanierung Wohngebäude

Sanierung Nicht-Wohngebäude

Wichtig!

  • Förderangebote der BEG sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.
  • Als Maßnahmenbeginn gilt die Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen.

Information für Antragstellende:

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